Auslegung einer testamentarischen Strafklausel
Eine sog. Strafklausel kann nicht als Anordnung einer Vorerbschaft und Nacherbschaft ausgelegt werden, bei der der Eintritt des Nacherbfalls von der Verwirkungshandlung des Abkömmlings angenommen wird,...
View ArticleWenn der Nacherbe sein Pflichtteil verlangt
Die gesetzlichen Beschränkungen einer Vorerbschaft entfallen, wenn der Erblasser testamentarisch verfügt hat, dass die Vorerbin „frei“ über den Nachlass verfügen kann, sobald die zu Nacherben...
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